Google Fonts - Das Problem mit den Abmahnungen und der DSGVO

Google Fonts - Das Problem mit den Abmahnungen und der DSGVO

Ich habe aufgehört zu zählen, aber es waren auf jeden Fall zu viele. Zu viele Abmahnungen. Und auch Kundenanfragen, mit der Bitte, ganz schnell die Google Fonts auszubauen. Zeit, die aktuelle Situation zusammenzufassen.

Wie alles begann 

Das LG München urteilte am 20.01.2022 (Az.: 3 O 17493/20), dass das Einbinden von Google Fonts auf Webseiten rechtswidrig ist. Unabhängig von der Richtigkeit und Sinnhaftigkeit des Urteils, haben nun einige "Anwälte", allen voran Kilian Lenard und Dikigoros Kairis, dieses Urteil als Anlass genommen, automatisiert Webseiten zu scannen und nach Google Fonts Einbindungen zu suchen. Den gefundenen Website-Betreibern wird dann eine Abmahnung zugesendet.

Die aktuelle Situation

Es ist nicht einfach. Technisch gesehen, ist es korrekt, dass die IP des Besuchers, an die Google Server übermittelt wird, sobald eine Schriftart geladen wird. Allerdings ist dies keine aktive Übermittlung, sondern ist Teile der Basisfunktionalität des Internets. Immer wenn ein Inhalt abgerufen wird, geht die eigene IP-Adresse an den Server, der den Inhalt ausliefert. Das heißt, das "Problem" beschränkt sich nicht nur auf Google Fonts, sondern auch viele andere Dienste. 

Den aus meiner Sicht bisher besten Artikel zur aktuellen Situation und dem Unsinn dieser Abmahnwelle hat Christian Franz, LL.M. in seinem Artikel „Google Fonts: Aufdringliche Abmahnungen“ geschrieben. 

Leider wird immer noch von den meisten Anwälten empfohlen, die Google Fonts zu entfernen, bzw. lokal zu hosten. Dies ist jedoch nur begrenzt möglich und nicht zu Ende gedacht. Ein Großteil des Webangebots heute basiert auf SaaS-Angeboten, auf Baukästen. Shopify, WordPress.com, Squarespace, EditorX usw. D.h. technisch ergibt es hier absolut keinen Sinn, die Schriften einfach lokal zu hosten. In dem Fall würde die IP trotzdem in die USA gehen. Nicht mehr an Google, aber an den jeweiligen Anbieter. Und folgend dieser Logik, müssten auch ganz viele andere Integrationen "abgeschaltet" werden. Script-Bibliotheken, CDNs und vieles mehr.

Wie so oft bei den Diskussionen um die DSGVO, wird hier nicht für den echten Datenschutz des Besuchers gekämpft, sondern um einen theoretischen Geist. Selbst der selbst ernannte Dr. DSGVO, der ansonsten viele gute Artikel zu dem Thema geschrieben hat, stößt hier scheinbar an seine Grenzen. In einem Kommentar schreibt er selbst: „Meine Webseite verzeichnet jeden Monat viele tausend Klicks über die Google-Suche (wie Google mir in Meilenstein-Mails meldet)...“. Wie für die meisten Angebote üblich, kommt der Großteil des Traffics von Google. D.h. die IP wurde im Schritt davor schon längst übermittelt. Dennoch sollen die Schriftarten lokal gehostet werden, um die IP nicht an Google zu geben? Mehr Ironie geht nicht.

Update 08.11.2022: Ein Leser hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Aussage etwas fehlgeleitet ist. Selbstverständlich können Besucher auch über andere Wege auf die Seite einsteigen. Was ich damit zeigen wollte ist, dass je nach Angebot ein sehr großer Teil der Besucher kurz zuvor schon mit Google Kontakt hatte. In der Praxis passiert hier also kein Datenschutz. Was selbstverständlich nicht heißt, dass auch der Teil, der nicht über Google kam, das Recht hat geschützt zu werden und auch geschützt werden sollte. Danke Cris Dywan.

Was ist zu tun?

Vorab: Ich bin kein Rechtsanwalt und darf und kann daher keine rechtsverbindliche Aussage treffen. Es zeigt sich jedoch in immer mehr Reaktionen verschiedener Artikeln von Anwälten, dass die Bezahlung der Abmahnung keine gute Idee ist. Zu diesem Entschluss kommen unter anderem Christian Franz, LL.M., Dr. DSGVO und heise.

Google Fonts, ja oder nein?

Bleibt noch die Frage, was mit der Einbindung der Google Fonts zu machen? Dies hängt, unabhängig vom rechtlichen Aspekt, immer ein wenig vom Projekt ab. Bei manchen Online-Shops, Landing-Pages oder Webseiten kann diese aus ästhetischen Gründen durchaus Vorteile haben. Ich selbst verwendete aber beispielsweise in so gut wie keinem Angebot Google Fonts oder überhaupt Custom Fonts. Weder seit der Abmahnwelle, noch davor. Hier kann sich jeder folgende einfache Frage stellen: Ist es dem Besucher wichtiger, dass die Seite schöner aussieht oder schneller ist? Angebote ohne individuelle Schriftarten laden in jedem Fall deutlich schneller und sind typografisch einfacher zu erfassen. Durch die Nutzung von Native Fonts werden die Default-Schriftarten des Betriebssystems genutzt. Auch das kann seine ästhetischen Vorteile haben.

Sollte es weitere Updates zu der aktuellen Abmahnwelle geben oder sich zum Urteil LG München ergeben, werde ich den Artikel aktualisieren. Es bleibt spannend.

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Shopify

1 Kommentar

Für alle dachten, der Artikel würde die Situation zu schwarz malen, oder aus eine Mücke einen Elefanten machen. Jetzt ist genau das prophezeite passiert. Einem sehr großen Shopify Händler wurde von den Datenschutzbehörden mehr oder weniger untersagt, Shopify zu nutzen.

https://lsww.de/shopify-illegal/

Ohne eine klare und sinnvolle Regelung der DSGVO wird es ein großes Chaos bleiben, dass uns langfristig in nationale Silos treibt. Weg vom großen global Internet.

Heiko Vogelgesang

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